AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe der Kiwi Fluids GmbH, Mühlerain 384, 5072 Oeschgen, Schweiz. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Käufers, sind nur anwendbar, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Liefermodalitäten
Der von der Kiwi Fluids GmbH angegebene Liefertermin ist nicht bindend und basiert auf den Verhältnissen und der Verfügbarkeit der Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Kiwi Fluids GmbH haftet nicht für Nachteile aus einem Lieferverzug der Produkte. Der Käufer kann vom Vertrag erst zurücktreten, wenn die Kiwi Fluids GmbH nach schriftlicher (per Post) Mahnung durch den Käufer und nach Ablauf einer schriftlichen (per Post) Ansetzung einer Nachfrist von 30 Tagen durch den Käufer nicht geliefert hat. Die Kiwi Fluids GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3. Eigentumsübergang
Das Eigentum an den Produkten geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschliesslich allfälliger Liefer- und Verzollungskosten) oder mit der Lieferung der Produkte auf den Käufer über, je nachdem, welches Ereignis später eintritt. Die Kiwi Fluids GmbH darf die gelieferten Produkte jederzeit vor dem Eigentumsübergang zurückverlangen, falls der Käufer diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen verletzt.

4. Leih-IBC-Container
Allfällige zur Lieferung der Produkte verwendete IBC-Container stehen im Eigentum der Kiwi Fluids GmbH. Die IBC-Container sind nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen der Kiwi Fluids GmbH und dem Käufer oder auf Aufforderung der Kiwi Fluids GmbH hin zurückzugeben. Werden die IBC-Container nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Vertragsbeziehung oder Aufforderung der Kiwi Fluids GmbH zurückgegeben, behält sich die Kiwi Fluids GmbH das Recht vor, dem Käufer die Kosten für den Ersatz der IBC-Container in Rechnung zu stellen. Für die Bezahlung der Rechnung gelten die Zahlungsmodalitäten gemäss nachstehender Ziffer 5.

5. Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung rein netto und ohne Abzüge irgendwelcher Art zu bezahlen. Auf überfällige Beträge wird nach Ablauf der Zahlungsfrist, ohne vorhergehende Mahnung, ein Verzugszins von 5% erhoben. Kosten bei Zahlungsverzug: Nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch erhebt. Die übrigen Rechtsbehelfe der Kiwi Fluids GmbH bei Zahlungsverzug des Käufers (insbesondere weitergehende Schadenersatzansprüche) bleiben vorbehalten. Allfällig gewährte Abzüge (Skonti, Rabatt etc.) gelten für weitere Bestellungen des Käufers nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6. Abnahme des Produktes
Der Käufer hat das gekaufte Produkt zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 Kalendertagen seit Erhalt der Lieferung schriftlich (per Post) gegenüber der Kiwi Fluids GmbH zu rügen.

7. Gewährleistung und Haftung
Die Kiwi Fluids GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Haftung der Kiwi Fluids GmbH beschränkt sich auf den Ersatz des Produktes innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt der Mängelrüge oder, falls die Kiwi Fluids GmbH das Produkt nicht fristgemäss ersetzen will oder kann, auf die Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb der gleichen Frist. Vorbehalten bleibt die rechtzeitige Mängelrüge durch den Käufer gemäss vorstehender Ziffer 6.

8. Ausschluss der Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Kiwi Fluids GmbH weder für indirekte Schäden noch für Folgeschäden. Die Kiwi Fluids GmbH gewährt keinen Ersatz des Produktes bzw. keine Rückerstattung des Kaufpreises für mangelhafte Produkte infolge fehlerhafter Lagerung, Gebrauch, Handhabung, Verarbeitung oder Abänderung des Produktes durch den Käufer oder einen Dritten. Im Übrigen haftet die Kiwi Fluids GmbH nicht für die durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nicht- oder Falscherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Unter «höherer Gewalt» sind Ereignisse zu verstehen, welche die Kiwi Fluids GmbH trotz Anwendung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern kann.

9. Änderungsklausel
Die Kiwi Fluids GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen abzuändern.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Kiwi Fluids GmbH und dem Käufer unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand bilden die zuständigen Gerichte am Sitz der Kiwi Fluids GmbH, es sei denn, die Kiwi Fluids GmbH klagt vor einem anderen zuständigen Gericht.